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Terminerinnerung und Recall für Zahnarztpraxen

Der Baustein stellt fällige Terminerinnerungen und Recalls als Entwürfe zusammen, nur für Patientinnen und Patienten, die eingewilligt haben. Die MPA prüft die Liste und gibt jede Nachricht frei. Nichts geht automatisch hinaus.

Baustein für Zahnarztpraxen · zuletzt geprüft am 27.10.2026 · Allgemeine Information, keine Rechtsberatung

Beispiel

Terminerinnerung und Recall für ZahnarztpraxenBeispielansicht

Erinnerungen für morgen · nur mit Einwilligung

  • Patientin 1043 · 08:30Einwilligung SMS · Entwurf bereit
  • Patient 2207 · 10:15Keine Einwilligung: Anruf durch MPA

Entwurf Recall

Guten Tag, Ihre nächste Kontrolle bei der Beispielpraxis ist fällig. Für einen Termin antworten Sie auf diese Nachricht oder nutzen die Terminanfrage.

BearbeitenPrüfen und freigeben

Keine Diagnose, keine Behandlung im Text. Erfundene Beispieldaten.

Beispielansicht, wie das Produkt aussehen könnte. Das Produkt ist in Planung.

Ablauf

Wer was übernimmt

Heute

Heute von Hand

Erinnerungen an Termine und an die nächste Kontrolle laufen in vielen Praxen von Hand: Die MPA telefoniert, schreibt Karten oder E-Mails, oft zwischen zwei Behandlungen. Vergessene Termine kosten Zeit am Stuhl, und wer keinen Recall erhält, meldet sich oft erst bei Beschwerden. Gleichzeitig ist schon ein Termin in der Zahnarztpraxis eine Gesundheitsangabe. Der EDÖB stuft auch den rein administrativen Austausch wie Terminvereinbarungen als besonders schützenswert ein (Merkblatt Patientenformulare, 30.09.2025).

Baustein

Das übernimmt der Baustein

Der Baustein liest aus einem Export der Praxissoftware die anstehenden Termine und die fälligen Kontrollen, aber nur bei Personen mit dokumentierter Einwilligung für den gewählten Kanal. Daraus entsteht eine Liste mit Entwürfen: Erinnerung am Vortag, Recall mit Hinweis auf die fällige Kontrolle und einem Weg zur Terminanfrage. Die Texte nennen weder Diagnose noch Behandlung. Wer keine Einwilligung gegeben hat, erscheint auf einer separaten Liste für den Anruf durch die MPA.

Mensch

Das entscheiden Sie

Die MPA prüft jede Liste, streicht Einträge und gibt die Nachrichten frei. Ob und mit welchem Kanal eine Person erinnert wird, entscheidet die Praxis aufgrund der Einwilligung. Ob ein Recall rechtlich als Werbung gilt, ist nicht abschliessend geklärt; für Werbung per E-Mail oder SMS verlangt Art. 3 Abs. 1 lit. o UWG grundsätzlich eine Einwilligung (BAKOM). Wir planen deshalb immer mit Einwilligung.

Entwürfe ja, automatischer Versand nein. Jeder Baustein bereitet vor: Entwürfe, Listen und Hinweise. Was Ihren Betrieb verlässt, gibt ein Mensch frei.

Für wen

Für Zahnarztpraxen, die Erinnerungen und Recalls heute von Hand verschicken oder telefonieren. Für Praxen, die einen festen Recall-Rhythmus pflegen und Lücken in der Agenda reduzieren möchten.

Aufwand: mittel (Einschätzung)

Das ist eine Einschätzung aus unserer Recherche, keine gemessene Grösse. Belegte Schweizer Zahlen dazu, wie viel Handarbeit in diesem Ablauf heute anfällt, gibt es nicht. Den tatsächlichen Aufwand bestimmt vor allem, welche Software Sie heute nutzen und welche Exporte sie bietet.

Daten und Schutz

Name, Kontaktangabe, Termin und Fälligkeit der Kontrolle sind Gesundheitsdaten im Sinne des Datenschutzgesetzes, weil sie eine Beziehung zur Praxis zeigen. Der Baustein arbeitet nur mit Personen, die eingewilligt haben, und mit Texten ohne Behandlungsangaben. Der Versand braucht einen gesicherten Kanal oder eine informierte Einwilligung in einen ungesicherten Kanal, wie es der EDÖB beschreibt.

  • Vertrag zur Auftragsbearbeitung, bevor echte Daten verarbeitet werden
  • Hosting in der Schweiz
  • Datenminimierung: nur die Angaben, die der Ablauf wirklich braucht
Dieses Produkt ist in Planung. Mit Ihrer Anfrage merken wir Sie unverbindlich vor. Meyssens hat noch keine Kunden und keine Referenzen.
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Fragen

Häufige Fragen

Darf eine Zahnarztpraxis Terminerinnerungen per SMS oder E-Mail verschicken?

Nach dem Merkblatt des EDÖB vom 30.09.2025 gilt schon die Terminvereinbarung als besonders schützenswert und braucht eine sichere Übermittlung. Ein ungesicherter Kanal ist möglich, wenn die Patientin oder der Patient vorher über die Risiken informiert wurde und freiwillig zugestimmt hat, zum Beispiel mit einem Kästchen auf dem Formular.

Ist ein Recall Werbung?

Das ist nicht abschliessend geklärt. Werbung per E-Mail oder SMS braucht nach Art. 3 Abs. 1 lit. o UWG grundsätzlich eine Einwilligung, mit einer Ausnahme für bestehende Kundinnen und Kunden. Der Baustein arbeitet deshalb nur mit Personen, die eingewilligt haben.

Was steht in einer Erinnerung?

Datum, Uhrzeit, Praxis und ein Hinweis, wie man absagt oder verschiebt. Keine Diagnose und keine Behandlung. Den Text legt die Praxis fest.

Quellen

Quellen und Hinweis

Allgemeine Information, keine Rechtsberatung. Diese Seite beschreibt einen geplanten Baustein und fasst öffentlich zugängliche Quellen zusammen. Gesetzestexte haben wir nicht im Wortlaut geprüft; vor einem Einsatz klären wir die rechtlichen Fragen im Einzelfall. Zuletzt geprüft am 27.10.2026.
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