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Honorarofferte nach SIA 102

Aus Bausteinen für Leistungen, Phasen und Stundenansätze entsteht ein Entwurf der Honorarofferte im Layout Ihres Büros. Die Projektleitung prüft Leistungsumfang und Berechnung und gibt die Offerte frei.

Baustein für Architekturbüros · zuletzt geprüft am 27.10.2026 · Allgemeine Information, keine Rechtsberatung

Beispiel

Honorarofferte nach SIA 102Beispielansicht

Honorarofferte · Erweiterung Beispielschulhaus

  • Vorprojekt120 h · Kategorie B
  • Bauprojekt210 h · Kategorie B
  • Bewilligungsverfahren60 h · Kategorie C

Entwurf Offerte

Honorar nach Zeitaufwand, Ansätze gemäss Ihrem Büro, zuzüglich Nebenkosten und MWST. Gültig bis 30. November.

Stunden anpassenPrüfen und freigeben

Stunden und Kategorien legt die Projektleitung fest. Erfundene Beispieldaten.

Beispielansicht, wie das Produkt aussehen könnte. Das Produkt ist in Planung.

Ablauf

Wer was übernimmt

Heute

Heute von Hand

Jede Honorarofferte wird oft neu zusammengesetzt: Leistungsbeschrieb aus einer alten Offerte kopiert, Stunden pro Phase geschätzt, Ansätze nachgeschlagen, Nebenkosten und Mehrwertsteuer ergänzt. Das kostet Zeit, und Unterschiede zwischen Offerten desselben Büros fallen erst später auf. Gleichzeitig ist eine Offerte mit Frist verbindlich, bis die Frist abläuft (Art. 3 OR).

Baustein

Das übernimmt der Baustein

Das Büro hinterlegt seine Leistungsbausteine, gegliedert nach den Phasen, mit denen es arbeitet, etwa angelehnt an SIA 102 und SIA 112, dazu Kategorien und Stundenansätze. Für eine neue Anfrage wählt die Projektleitung die Bausteine aus und schätzt die Stunden pro Phase. Der Baustein rechnet Honorar, Nebenkosten und Mehrwertsteuer zusammen, setzt eine Gültigkeitsfrist und legt den Entwurf im Layout des Büros ab. Ein Vergleich mit früheren Offerten zeigt, wo die Schätzung stark abweicht.

Mensch

Das entscheiden Sie

Leistungsumfang, Stundenschätzung, Ansätze und Honorarmodell legt das Büro fest, nicht der Baustein. Die Projektleitung prüft jede Berechnung und gibt die Offerte frei. Den Versand übernimmt das Büro selbst.

Entwürfe ja, automatischer Versand nein. Jeder Baustein bereitet vor: Entwürfe, Listen und Hinweise. Was Ihren Betrieb verlässt, gibt ein Mensch frei.

Für wen

Für Architekturbüros, die regelmässig Honorarofferten für private oder öffentliche Bauherrschaften erstellen. Für Büros, die nach Zeitaufwand oder mit Pauschalen offerieren und ihre Leistungsbeschriebe vereinheitlichen möchten.

Aufwand: mittel (Einschätzung)

Das ist eine Einschätzung aus unserer Recherche, keine gemessene Grösse. Belegte Schweizer Zahlen dazu, wie viel Handarbeit in diesem Ablauf heute anfällt, gibt es nicht. Den tatsächlichen Aufwand bestimmt vor allem, welche Software Sie heute nutzen und welche Exporte sie bietet.

Daten und Schutz

Der Baustein arbeitet mit Leistungsbausteinen, Ansätzen und Projektangaben. Personendaten kommen nur als Kontaktangaben der Bauherrschaft vor. Die Bedingungen für Personendaten gelten trotzdem, sobald solche Angaben gespeichert werden.

Dieses Produkt ist in Planung. Mit Ihrer Anfrage merken wir Sie unverbindlich vor. Meyssens hat noch keine Kunden und keine Referenzen.
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Fragen

Häufige Fragen

Wie wird ein Architektenhonorar heute berechnet?

Die KBOB-Empfehlungen 2026 nennen drei Wege: nach effektivem Zeitaufwand, mit Festpreisen als Pauschale oder Globale, oder nach einem individuell vereinbarten Modell. Das Modell nach aufwandbestimmenden Baukosten betrifft nur noch Verträge, die vor Ende 2019 abgeschlossen wurden.

Rechnet der Baustein Honorare nach Baukosten?

Nein. Er rechnet mit den Stunden, Kategorien und Ansätzen, die Ihr Büro festlegt. Welches Honorarmodell Sie anbieten, entscheiden Sie.

Wie lange ist eine Offerte verbindlich?

Wer in der Offerte eine Frist setzt, ist bis zum Ablauf dieser Frist gebunden (Art. 3 OR). Der Baustein setzt die Frist, die Ihr Büro vorgibt, sichtbar in den Entwurf.

Quellen

Quellen und Hinweis

Allgemeine Information, keine Rechtsberatung. Diese Seite beschreibt einen geplanten Baustein und fasst öffentlich zugängliche Quellen zusammen. Gesetzestexte haben wir nicht im Wortlaut geprüft; vor einem Einsatz klären wir die rechtlichen Fragen im Einzelfall. Zuletzt geprüft am 27.10.2026.
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